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Festordnung

§ 1.

Das Fest beginnt am Anfang und hört auf, wenn die Teilnehmerzahl auf weniger als einen gesunken ist.

§ 2

Jeder Gast hat persönlich mit frisch gewaschenen Füßen und leidlich gekämmten Haar, mit fröhlichem Gesicht, Durst, Appetit und ausreichendem Humor zu erscheinen.

§ 3

Jeder hat in Ruhe seinen Platz aufzusuchen; drängeln und schubsen ist verboten. Wer keinen Platz findet, sitzt unter dem Tisch.

§ 4

Die Gäste sind verpflichtet, nicht mehr zu essen und zu trinken, als sie mit Gewalt hinunterkriegen können.

§ 5

Wer an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit gekommen ist, läßt sich langsam unter den Tisch gleiten.

§ 6

Keiner soll aus Geiz seinen Nachbarn das Glas leertrinken, denn es wird weder kassiert, noch über die Anzahl der Getränke eine Strichliste geführt.

§ 7

Verboten ist es, etwas übel zu nehmen oder sang- und klanglos zu verschwinden.

§ 8

Zum mitsingen aller Lieder sind auch diejenigen verpflichtet, die keine Singstimme haben; Personen mit Stimmbruch bilden einen eigenen Chor.

§ 9

Eventuell auftretende Brände sind zu Hause zu löschen.

§ 10

Alle Kater und Affen sind mit nach Hause zu nehmen.

 

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