Der
Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste
seiner Art.
§
3
Der
Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet
das eheliche Vermögen.
§
4
Sollte
die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3. in
Kraft.
§
5
Das
Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§
6
Der
Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§
7
Der
Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und
sein Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§
8
Die
Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§
9
Falls
der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten
aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der
Pantoffel gefechtsbereit zu zeigen.
§
10
Dem
Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§
11
Wann
der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll,
bestimmt die Frau.
§
12
Die
Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§
13
Meinungen
dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht
werden.
§
14
Der
Mann gibt nie zu, daß sie auch mal recht hat, sonst ist er
gleich unten durch.
§
15
Unterhaltungen
sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat
sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
§
16
Worte
haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere
Argumente wie z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
§
17
Mitarbeit
des Mannes im Haushalt ist STRENG VERBOTEN. Klare Befehle an die
Frau ersetzen diese Mühe.
§
18
Die
Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht
der Frau, die Durchführung dem Mann.
§
19
Der
Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein
freundliches Gesicht zu machen.
§
20
Dem
Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas
lieb zu haben. Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich
gern haben".
§
21
Zusammenfassend
kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn
der Mann gesund ist und die Frau Arbeit hat.