Der
monatelange Prozeß gegen den Angeklagten <er> vor der
Strafkammer des Königlich Bayerischen Amtsgerichts zu <Heiratsort>
fand heute sein langersehntes Ende. Wie bekannt, hatte sich der
Angeklagte im Laufe der Zeit zu einer ganzen Reihe von
schwersten Delikten gegen ein gewisses Fräulein <sie>
hinreisen lassen. Er stach ihr in die Augen, durchbohrte sie mit
Blicken und bestach sie mit seinem Charme (schwere Körperverletzung).
Das Opfer entbrannte daraufhin in Liebe zum Angeklagten
(besonders schwere Brandstiftung). Der Angeklagte seinerseits
schloß sie in sein Herz (Freiheitsberaubung) und stahl das
ihrige (Einbruchdiebstahl). Später preßte er ihr mit
freundlichen Blicken ein Geständnis ab (Erpressung) und
versprach ihr ernsthaft den Himmel auf Erden (Betrug durch vorsätzliche
Täuschung). Das hilflose Opfer war ständig den Liebesschwüren
des Täters ausgesetzt (Aussetzung). Häufig drang der
Angeklagte listig in die Wohnung des Opfers ein
(Hausfriedensbruch) und brachte sie schließlich in das eigene
Haus um sie ganz für sich zu haben (Menschenraub). Allerdings
war der Angeklagte Gero Klinkmann in vollem Umfang geständig
und hatte sich bis dahin nichts zuschulden kommen lassen. Da außerdem
das Opfer unverhohlene Freude über die sie betreffenden
Handlungen zeigte, sind heute beide verurteilt worden, lebenslänglich
durch Ringe aneinandergekettet zu sein.
Das
Urteil ist bereits vollstreckt! |