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Eheregeln |
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1. |
SIE hat dafür zu sorgen, dass beide pünktlich aufwachen! |
2. |
ER hat den mehrmaligen Aufforderungen, das Bett zu verlassen, strahlend Folge zu leisten! |
3. |
SIE hat den Gatten durch heitere Zurufe zum Bereiten des Frühstücks zu ermuntern! |
4. |
ER hat die Pflicht, den Tee so zu temperieren, dass das Kipferl nicht zerfällt beim Eintauchen! |
5. |
BEIDE haben die Pflicht, das Bad redlich zu teilen! |
6. |
Die Überbleibsel des Frühstücks werden von IHR schnell, geräusch- und spurlos beseitigt. Essensreste sind für Notzeiten zu konservieren! |
7. |
ER hat beim Verlassen der Wohnung durch die Ehegattin seinen Abschiedsschmerz durch Herzen und Wangenreiben zu manifestieren. Ferner obliegt IHM die Pflicht, solange der Angebeteten nachzuwinken, wie ER sie sieht! |
8. |
SIE hat seine Zuwendungen dankend anzunehmen und zu erwidern! |
9. |
ER hat das zufällige oder wissentliche Nachlaufen hinter weiblichen Personen ab sofort zu unterlassen! |
10. |
SIE hat ab sofort unfreundlichen Schalterdienst zu versehen, um dadurch ihre glückliche Ehe zum Ausdruck zu bringen! |
11. |
Die Mittagspause ist in der Vorfreude auf den GEMEINSAMEN Feierabend zu verbringen! |
12. |
Die Hausfrau hat die vorgewärmten Pantoffel, das gekühlte Bier und den laufenden Fernseher bereitzuhalten! |
13. |
ER bedankt sich dafür durch einen liebevoll überbrachten Blumenstrauß! |
14. |
Das von IHR in wenigen Sekunden und lautlos bereitete Leibgericht des Gatten wird von BEIDEN bei Kerzenschein und unter fortwährend innigem Anlächeln eingenommen! |
15. |
Der Gatte hat das Videoprogramm auf den hervorragenden Geschmack seiner Angetrauten abzustimmen und kurzfristigen Programmänderungen unverzüglich und höflich nachzukommen! |
16. |
SIE hat seine Bemühungen um die Gestaltung des Abendprogramms zu würdigen! |
17. |
Während die Gattin das Programm verfolgt, hat ER die Spuren des Abendessens zu beseitigen und die Ordnung im Haushalt wieder herzustellen! |
18. |
Anschließend hat das EHEPAAR auf der Couch gemeinsam und innigst Händchen zu halten! |
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