Seite 147 |
|
Die
Hochzeitsverordnung |
|
|
Ihr lieben Gäste gebet acht: |
§ 1 |
Das Fest beginnt, wenn es anfängt und ist beendet, wenn es aufhört. Vorzeitiges Weggehen ist verboten! |
§ 2 |
Das Fest findet bei jedem Wetter statt. Geheiratet wird auf jeden Fall. |
§ 3 |
Der Eintritt darf nur durch die Tür erfolgen, jemanden zum Fenster hereinheben ist verboten! |
§ 4 |
Jeder hat gekämmt und gewaschen zu erscheinen. Glatzen müssen schön gebohnert sein! |
§ 5 |
Finstere Mienen, griesgrämige Bärte, Skatkarten und Strickzeug sind zu Hause zu lassen. |
§ 6 |
Es ist verboten, etwas krumm, übel oder schief zu nehmen! Wer es dennoch tut, wird mit Lachsalven erschossen! |
§ 7 |
Die Benutzung der Zeitung zu anderen als den vorgeschriebenen Zwecken ist verboten ! Bei Zuwiderhandlung ist der Herausgeber gezwungen, die nächste Ausgabe auf Sandpapier drucken zu lassen! |
§ 8 |
Mit feurigen Blicken darf der Waldbrandgefahr wegen nur vorsichtig geworfen werden. |
§ 9 |
Bei gemeinsamen Gesängen hat jeder mitzusingen ! Wer heiser ist, singt in den Pausen! |
§ 10 |
Lachen hat ohne Aufforderung zu geschehen! |
§ 11 |
Wer sich durch diese Zeitung verletzt fühlt, kann sich von der Redaktion verbinden lassen! |
§ 12 |
Die Gäste, die sich dieser Anordnung nicht fügen, werden in Schnaps ertränkt. |
|
|