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Die Hochzeitsverordnung
 

Ihr lieben Gäste gebet acht:
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß bei dem heutigen Hochzeitsfest muß Ordnung sein aufs allerbest. Drum nehme sich ein jedermann folgende VERORDNUNG an!

§ 1

Das Fest beginnt, wenn es anfängt und ist beendet, wenn es aufhört. Vorzeitiges Weggehen ist verboten!

§ 2

Das Fest findet bei jedem Wetter statt. Geheiratet wird auf jeden Fall.

§ 3

Der Eintritt darf nur durch die Tür erfolgen, jemanden zum Fenster hereinheben ist verboten!

§ 4

Jeder hat gekämmt und gewaschen zu erscheinen. Glatzen müssen schön gebohnert sein!

§ 5

Finstere Mienen, griesgrämige Bärte, Skatkarten und Strickzeug sind zu Hause zu lassen.

§ 6

Es ist verboten, etwas krumm, übel oder schief zu nehmen! Wer es dennoch tut, wird mit Lachsalven erschossen!

§ 7

Die Benutzung der Zeitung zu anderen als den vorgeschriebenen Zwecken ist verboten ! Bei Zuwiderhandlung ist der Herausgeber gezwungen, die nächste Ausgabe auf Sandpapier drucken zu lassen!

§ 8

Mit feurigen Blicken darf der Waldbrandgefahr wegen nur vorsichtig geworfen werden.

§ 9

Bei gemeinsamen Gesängen hat jeder mitzusingen ! Wer heiser ist, singt in den Pausen!

§ 10

Lachen hat ohne Aufforderung zu geschehen!

§ 11

Wer sich durch diese Zeitung verletzt fühlt, kann sich von der Redaktion verbinden lassen!

§ 12

Die Gäste, die sich dieser Anordnung nicht fügen, werden in Schnaps ertränkt.

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