Essen
und Trinken darf jeder soviel er will, kann und auch verträgt.
§
2
Diejenigen,
die hinsichtlich der Hochzeit gefastet haben, sind verpflichtet,
dieses rechtzeitig bekannt zu geben, damit sie Doppelportionen
erhalten.
§
3
Essen
Sie möglichst viel, damit sie auch feststellen können, ob
genug da ist.
§
4
Das
Geschirr wurde genau abgezählt. Wer mit einem Teller in einer
Entfernung von mehr als zwei Metern vom Tisch angetroffen wird,
muß abtrocknen.
§
5
Wer
physikalische Versuche während des Essens betreibt, die
beweisen sollen, daß auch Erbsen, Kartoffeln, Knochen oder
Gläser der Erdanziehungskraft unterliegen, sollte darauf
achten, daß weder Personen noch Einrichtungsgegenstände
beschädigt werden.
§
6
Es
wird gebeten, Beutestücke vom kalten Büffet als Wegzehrung
nicht gerade in die wertvolle Hochzeitszeitung einzuwickeln.