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Tischregeln

§ 1

Essen und Trinken darf jeder soviel er will, kann und auch verträgt.

§ 2

Diejenigen, die hinsichtlich der Hochzeit gefastet haben, sind verpflichtet, dieses rechtzeitig bekannt zu geben, damit sie Doppelportionen erhalten.

§ 3

Essen Sie möglichst viel, damit sie auch feststellen können, ob genug da ist.

§ 4

Das Geschirr wurde genau abgezählt. Wer mit einem Teller in einer Entfernung von mehr als zwei Metern vom Tisch angetroffen wird, muß abtrocknen.

§ 5

Wer physikalische Versuche während des Essens betreibt, die beweisen sollen, daß auch Erbsen, Kartoffeln, Knochen oder Gläser der Erdanziehungskraft unterliegen, sollte darauf achten, daß weder Personen noch Einrichtungsgegenstände beschädigt werden.

§ 6

Es wird gebeten, Beutestücke vom kalten Büffet als Wegzehrung nicht gerade in die wertvolle Hochzeitszeitung einzuwickeln.

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