Der Ehemann ist ab dem Zeitpunkt der Eheschließung der Glücklichste seiner
Art.
§
3
Der Mann hat eine eigene Meinung - die Frau hat RECHT und verwaltet das eheliche
Vermögen.
§
4
Sollte die Frau einmal nicht Recht haben, tritt automatische 3. in Kraft.
§
5
Das Ehepaar besteht aus zwei Hälften, die Frau ist die bessere.
§
6
Der Mann verdient das Geld, die Frau gibt es aus.
§
7
Der Ehemann hat sein Einkommen pünktlich zu Hause abzuliefern und sein
Taschengeld mit kindlicher Freude entgegenzunehmen.
§
8
Die Frau ist unter der Haube, der Mann unterm Pantoffel.
§
9
Falls der Ehemann an Trotz leiden sollte, oder sonstige bockige Seiten
aufzuweisen hat, ist ihm der Hausschlüssel zu entziehen und der Pantoffel
gefechtsbereit zu zeigen.
§
10
Dem Ehemann ist es gestattet, jeden Abend zu Hause zu bleiben.
§
11
Wann der Mann fortgeht, bestimmt der Mann, wann er heimkommen soll, bestimmt die
Frau.
§
12
Die Frau hat den Mund aufzumachen, der Mann hat ihn zu halten.
§
13
Meinungen dürfen nur von der Frau ausgesprochen - vom Mann nur gedacht werden.
§
14
Der Mann gibt nie zu, dass sie auch mal recht hat, sonst ist er gleich unten
durch.
§
15
Unterhaltungen sollen laut und deutlich geführt werden. Der Nachbar hat
sicherlich auch Interesse an ehelichen Auseinandersetzungen.
§
16
Worte haben nur in den ersten Wochen Zweck. Später sind härtere Argumente wie
z.B. Teller, Tassen und Pfannen zu empfehlen.
§
17
Mitarbeit des Mannes im Haushalt ist streng verboten. Klare Befehle an die Frau
ersetzen diese Mühe.
§
18
Die Gartenarbeit ist Gemeinschaftssache; die Einteilung untersteht der Frau, die
Durchführung dem Mann.
§
19
Der Mann hat zu essen, was auf den Tisch kommt und immer ein freundliches
Gesicht zu machen.
§
20
Dem Ehemann ist es erlaubt, auch seine Frau von Zeit zu Zeit etwas lieb zu
haben. Er soll aber niemals sagen: "Du kannst mich gern haben".
Zusammenfassend kann man sagen: Eine harmonische Ehe ist gewährleistet, wenn
der Mann gesund ist und die Frau Arbeit hat.