Auf Grund des §
32 n Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBI Nr. 584/1973, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985, wird im Einvernehmen mit dem
Bundesminister für Männerangelegenheiten und Verbraucherschutz
verordnet:
Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen
Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger
geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch
sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche
Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL
Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften
aufweisen :
§ 1:Abs. 1 Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleißig im
Haushalt, gut im Bett, ...)
Abs. 2 Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid
erregen)
Abs. 3 Obige Punkte können außer Acht gelassen werden wenn § 2.
§ 2: Sie ist reich!
Artikel 2 - Artgerechte Haltung
§ 3 :
Abs. 1 Anschaffung: Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl
Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten, tragen
Sie nicht dazu bei die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.
Abs. 2 Ernährung: Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern
Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch
frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine Überfütterung, da Sie
sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur Unansehlichkeit,
Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.
Abs. 3 Unterbringung: Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum
Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf daß die Laufkette einen
ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das
Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. daß
sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.
Abs. 4 Pflege: Sorgen Sie dafür, daß sie sich einmal am Tag wäscht.
Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmäßig
nachgeschnitten werden.
Abs. 5 Ausbildung: Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits
ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch
geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung sollten
die Befehle "Fuß", "Platz", "kusch" und
"hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können u.U.
sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.
Artgerechte Männerhaltung
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