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Bei der Ausübung des Koitus ist zu beachten

  • Das Licht hat ausgeschaltet zu sein.

  • Jedes Geräusch ist aus Gründen der guten Moral und des Anstandes zu vermeiden.

  • Das Lustempfinden sowie die Exekutive des Aktes obliegen dem Manne, die Frau hat sich ruhig auf dem Rücken liegend still zu verhalten.

  • Von oralen Nebensächlichkeiten (Küssen) und albernen Zärtlichkeiten (Streicheln) ist abzusehen.

  • Beim plötzlichen Eintritt von Kindern in den Raum des Ereignisses ist Stillschweigen zu bewahren und jegliche Aktivität sofort zu unterbrechen. Schließlich können Kinder psychische Störungen davontragen, wenn sie bemerken, dass sich Mutter und Vater lieben. Kinder sollten lieber Krimis und Horrorfilme schauen, das ist besser für ihre geistige Entwicklung.

  • Generell kann gesagt werden, dass der Koitus ausschließlich dem Zwecke der Vermehrung dienlich ist und daher nur an den Tagen ausgeübt werden sollte, an denen es wahrscheinlich ist, die Frau in den Zustand der Trächtigkeit zu versetzen. An den übrigen Tagen ist von dem verwerflichen und schmutzigen Treiben abzusehen.

  • Der Vollzug des Beischlafs zum reinen Vergnügen widerspricht den Dogmen der Kirchen sowie den innersten Regeln der Sitte und des guten Anstandes und ist somit zu unterlassen. Diese Lehre ist an die Kinder weiterzugeben.

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