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Vor der
Hochzeit ist der Begriff "Liebe" oft anzuwenden. Auch
sollte man das Gerücht verbreiten, bei der bevorstehenden Hochzeit
handele es sich um eine "Liebeshochzeit". Das macht sich
immer gut, wenn auch niemand so recht weiß, warum.
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Hinweis:
Sollte die Braut zum Zeitpunkt der Hochzeit aufgrund baldiger
Niederkunft über das Aussehen einer prallen Leberwurst verfügen,
ist der Begriff "Liebesheirat" nicht unbedingt
empfehlenswert.
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Der künftige
Ehepartner ist vor der Hochzeit des öfteren "verliebt"
anzusehen. Nach dem Eheschluss ist diese Mühe nicht mehr
erforderlich und verstößt außerdem gegen die guten Sitten.
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Turteleien
sowie der Austausch von Zärtlichkeiten sind in der Öffentlichkeit
zu unterlassen, da moralisch gefestigte Mitbürger
Sympathiebekundungen zweier Menschen als Todsünde zu betrachten
haben.
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In der
Verlobungsperiode haben beide Partner in getrennten Betten zu nächtigen.
Dies entspricht den moralischen Grundbegriffen und bereitet zudem
auf die Zeit nach der Hochzeit vor.
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Am
Polterabend haben beide Eheleute den Unrat der vorhergegangenen
Feierlichkeit zu beseitigen. Vornehmlich wird hier der weibliche
Teil beschäftigt, was eine harmonische Einstimmung auf die Zeit
nach der Hochzeit schafft.