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Nach der
Hochzeit ist den Gästen unverzüglich Zugang zu Gratisessen und
Freibier zu gewähren. Der durch lästige Hochzeitszeremonien
verursachte Aufschub muss schließlich kompensiert werden. Die Schar
der Hochzeitsgäste kann hier in zwei Kategorien unterteilt werden:
Leute, die allein wegen der obligatorischen Fress- und Sauforgie bei
der Hochzeit erscheinen und Leute, die aus reiner Sympathie mit dem
Brautpaar an den Festlichkeiten teilnehmen. Die Größe letzterer
Personengruppe geht erfahrungsgemäß gegen Null.
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Nach der
Hochzeit müssen sich die Brautleute nicht mehr küssen und können
unverzüglich mit dem Fremdgehen beginnen.
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Braut und
Bräutigam beginnen nun, im Freundeskreis über den Partner zu lästern.
Dies geschieht, damit nicht der Eindruck entsteht, Opfer einer glücklichen
Ehe geworden zu sein. Solche Leute werden gewöhnlich von der
Gesellschaft gemieden.
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Die Braut
kann ihre Diät nun beenden. Denn mit der Hochzeit sind die Tage
vorbei, an denen man auf Männer einen guten Eindruck machen musste.
Die Figur darf nun unförmig werden, da der Gatte natürlich keinen
Wert auf Attraktivität legt, wenn er mit dem gültigen
Scheidungsrecht vertraut ist.
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Ehestreitigkeiten
enden grundsätzlich beim Klingeln eines Besuchers an der Haustür
und werden automatisch in eine dauerhafte harmonische Beziehung
umgewandelt, die erst mit dem Abschied des Besuchers wieder zur
Katastrophe wird.
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